Durch den Bundestagspräsidenten wurde der 26. September 2021 als Termin für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag festgesetzt.
Kreiswahlvorschläge können ab sofort, jedoch spätestens bis zum 19. Juli (18:00 Uhr), bei der Kreiswahlleiterin des Landratsamtes Rosenheim eingereicht werden. Näheres hierzu kann dem "Amtsblatt Nr. 03 vom 29.01.2021" entnommen werden.
Neue Aufteilung der Wahlbezirke auf Grund infektionsschutzrechtlicher Vorgaben
Die Gemeinde Rohrdorf hat sich entschieden, zum Schutze der Wähler und der Wahlhelfer, die bisherigen Urnenwahlbezirke von NEUN auf DREI zu reduzieren:
Rohrdorf 1 - Turner-Hölzl-Halle Rohrdorf
Thansau 2 - Pfarrhof Thansau
Lauterbach 3 - Dorfhaus Lauterbach
Alle drei Bezirke ermöglichen einen größtmöglichen Abstand der Wähler und Wahlhelfer untereinander und sind für die Umsetzung der infektionsrechtlichen Vorgaben am besten geeignet. Der zuständige Wahlbezirk wird auf der Wahlbenachrichtigungskarte mitgeteilt, die voraussichtlich Ende August durch die Deutsche Post an alle Wahlberechtigten verteilt wird.
Abschließend weist die Gemeinde Rohrdorf auf zwei wichtige Punkte hin:
- Die diesjährige Einteilung der Urnenwahlbezirke gilt ausschließlich für die kommende Bundestagswahl! Bei der
turnusmäßig nächsten Wahl in der Gemeinde Rohrdorf (Landtags- und Bezirkswahl im Frühjahr 2023) ist wieder
die ursprüngliche Einteilung mit neun Wahlbezirken vorgesehen.
- Um die (Neu-)Infektionen in der Gemeinde Rohrdorf im Rahmen der Bundestagswahl nicht zu erhöhen, appelliert
die Gemeinde Rohrdorf mit Nachdruck, die Möglichkeit der Briefwahl in Betracht zu ziehen und erst gar nicht in das
Wahllokal zu gehen, sowie bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen nicht persönlich ins Rathaus zu kommen,
sondern die vorhandenen Möglichkeiten (Antrag per E-Mail, per Post, Einwurf in den Briefkasten) zu nutzen!
Wer ist wahlberechtigt?
In der Gemeinde Rohrdorf ist jede Person wahlberechtigt, die
- mindestens 18 Jahre alt ist (*26.09.2003),
- die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und
- mindestens drei Monate vor der Wahl seinen Wohnsitz in der Gemeinde angemeldet hat.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird man in das sogenannte Wählerverzeichnis der Gemeinde Rohrdorf eingetragen und erhält im August seinen Wahlbenachrichtigungsbrief. Auf diesem Schreiben ist vermerkt, in welchem Wahllokal, sprich WO man am 26.09. zum Wählen gehen darf. In der Gemeinde Rohrdorf befinden sich coronabedingt nur DREI Wahllokale. Im Turner-Hölzl in Rohrdorf, im Pfarrheim Thansau und im Dorfhaus Lauterbach.
Die Gemeindeverwaltung rät jedoch jedem Bürger, mittels Briefwahl an der Bundestagswahl teilzunehmen, um sowohl sich, als auch die Wahlhelfer in den Wahllokalen zu schützen!
Wie beantrage ich meine Briefwahlunterlagen?
Antrag und Erhalt der Briefwahlunterlagen funktioniert am besten kontaktlos. Hierzu einfach seinen Wahlbenachrichtigungsbrief unterschreiben und per Post an die Gemeinde Rohrdorf zurücksenden oder in den Briefkasten der Gemeinde einwerfen. Noch einfacher geht die Antragstellung allerdings auf elektronischem Wege. Einfach eine E-Mail absenden an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit Name, Anschrift und der Wählerverzeichnisnummer (abgedruckt auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief) oder ersatzweise mit seinem Geburtsdatum (zur eindeutigen Identifizierung) und in beiden Fällen die Unterlagen bequem per Post erhalten. Die Unterlagen können voraussichtlich und vorbehaltlich ab dem 30. August 2021 beantragt und zugesandt werden.
Von einer persönlichen Abholung der Briefwahlunterlagen im Rathaus wird ebenfalls abgeraten!
Nachdem der Stimmzettel zuhause ausgefüllt wurde, einfach die Wahlunterlagen per Post zurücksenden. Die Beförderung des rosa Wahlkuverts durch die deutsche Post ist kostenlos.
Was gilt es beim Wählen zu beachten?
Jede Person hat ZWEI Stimmen auf dem Stimmzettel zu vergeben. Eine Erststimme für den Direktkandidaten aus unserem Wahlkreis (Wahlkreis 222 Rosenheim) und eine Zweitstimme für eine Partei. Deutschland ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt, daher besteht der Bundestag grundsätzlich aus 598 Abgeordneten. 299 Sitze für die Gewinner der Erststimme in jedem Wahlkreis, die sogenannten Direktkandidaten und 299 Sitze für die Verteilung der Zweitstimmen. Die Zweistimme ist wichtiger als die Erststimme, weil die Zweitstimme darüber entscheidet, wie viele Sitze eine Partei insgesamt im Bundestag erhält.
Die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26.09.2021 finden Sie >>hier<<
Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Deutscehn Bundestag am 26.09.2021 >>hier<<