Auch heuer möchte die Gemeinde Rohrdorf alle Haus- und Grundstückseigentümer an ihre Verpflichtung zur Freihaltung der öffentlichen Verkehrsflächen erinnern.
Schneiden Sie deshalb bitte Bäume, Sträucher, Hecken und alle anderen Bepflanzungen, die sich in der Nähe von amtlichen Verkehrszeichen oder an Straßen und Gehwegen befinden entsprechend zurück.
Hier die Zeichnung die das Lichtraumprofil zeigt, das bei öffentlichen Verkehrsflächen unbedingt freigehalten werden muss.
Auch alle Sichtdreiecke an Straßeneinmündungen und -kreuzungen müssen von den Eigentümern freigehalten und die Bepflanzung zurückgeschnitten werden.